Nur staatlich ausgewählte Unternehmen sollen sich an der Förderung kritischer Rohstoffe in japanischen Gewässern beteiligen dürfen.
Japan will mit einem in dieser Woche veröffentlichten Gesetzesvorschlag den Zugriff auf die Seltenerdvorkommen innerhalb seiner sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) streng regulieren. Wie Nikkei Asia berichtet, wird es nur noch Bergbauunternehmen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie zugelassen sind, erlaubt werden, die dort vorhandenen Seltenen Erden zu fördern. AWZ oder 200-Meilen-Zonen räumen nach Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens einem an sie angrenzenden Küstenstaat begrenzte souveräne Rechte ein, dazu gehört auch die alleinige Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
Die Seltenerdvorkommen Japans wurden erst 2013 entdeckt und fallen bisher nicht unter das Bergbaugesetz. Sie befinden sich laut der Fachzeitschrift Nature in der Nähe der Koralleninsel Minami-Torishima in einer Tiefe von 6.000 Metern. Zur kommerziellen Erschließung dieser und anderer Rohstoffe wird auf der Insel ein Hafen gebaut, dessen Fertigstellung im Frühjahr 2022 erwartet wird, wie The Japan News Anfang des Jahres berichtete.
Im Zuge der Gesetzesnovelle soll außerdem die staatliche Japan Oil, Gas and Metals National Corp. (JOGMEC) Möglichkeiten erhalten, um die Weiterverarbeitung der im eigenen Land geförderten Rohstoffe durch Investitionen und Kreditbürgschaften für Raffinerien zu unterstützen, so Nikkei Asia weiter. Derzeit erlauben die Regularien der JOGMEC nur Hilfen für Raffinerien, die sich im Ausland – überwiegend in China – befinden. Durch Aufbereitungsanlagen für Seltene Erden sollen die Lieferketten weniger störanfällig werden.
Bereits im August hat das Land angekündigt, ausländische Investitionen in der Industrie rund um Seltene Erden und Technologiemetalle strenger beobachten zu wollen, um diese etwa vor dem Zugriff durch China zu schützen (wir berichteten). Dies dürfte auch der Hintergrund für das neue Gesetz sein, das voraussichtlich Anfang des neuen Jahres zur Abstimmung gebracht wird.
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