China setzt Verschärfung der Exportkontrollen von Oktober offiziell aus

von | 7. Nov. 2025 - 15:33 | Politik

Peking will die angekündigten Maßnahmen für kritische Rohstoffe wie Seltene Erden verschieben, andere Restriktionen bleiben jedoch bestehen.

China hat die am 9. Oktober angekündigten Ausweitungen seiner Exportkontrollen für Seltene Erden und andere kritische Mineralien offiziell ausgesetzt. Damit werden frühere Berichte über eine begrenzte Lockerung gestützt, während die jüngst vom Weißen Haus angedeuteten, deutlich weiter reichenden Maßnahmen bislang unbestätigt bleiben.

Laut einer am Freitag vom chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) veröffentlichten Erklärung gilt die Aussetzung mit sofortiger Wirkung und bis zum 10. November 2026. Sie bezieht sich auf eine Reihe von im Oktober eingeführten Maßnahmen, darunter strengere Kontrollen für Seltene Erden sowie Technologien und Vorprodukte zu ihrer Herstellung, Komponenten zur Produktion von Lithiumbatterien und superharte Materialien.

Dieser Schritt formalisiert eine Vereinbarung, die letzten Monat zwischen US-Präsident Donald Trump und dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping getroffen wurde (wir berichteten). Chinas Erklärung bestätigt jedoch nur eine einjährige Aussetzung der neuesten Regeln. Frühere Exportbeschränkungen, darunter die im August 2023 verhängten Auflagen für Gallium und Germanium oder jene von April 2025 für Dysprosium, Terbium und andere Seltene Erden werden nicht erwähnt.

Dies steht im Gegensatz zu einem Fact Sheet, das vergangene Woche vom Weißen Haus veröffentlicht wurde. Diesem Dokument zufolge werde Peking umfassende „allgemeine Lizenzen“ für den Export von Seltenen Erden, Gallium, Germanium, Antimon und Graphit erlassen – eine Maßnahme, die nach Ansicht Washingtons effektiv mehrere schon länger bestehende Kontrollen zusätzlich zu den im Oktober verkündeten aufgehoben hätte. Pekings neueste Mitteilung erwähnt solche Lizenzen jedoch nicht. Stattdessen beschränkt MOFCOM die Lockerung ausdrücklich auf die Maßnahmen von Oktober 2025, was auf unterschiedliche Interpretationen der bilateralen Vereinbarung hindeutet.

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